Kurse

Der Weg zum Nichtraucher ist nicht immer leicht – besonders die ersten Tage können sehr herausfordernd sein. Aber: Mit der richtigen Unterstützung und Motivation lassen sich Entzugssymptome deutlich lindern und klingen meist nach einigen Wochen ganz ab. Ein gemeinsamer Raucherentwöhnungskurs mit anderen kann dabei helfen, die eigene Motivation zu stärken und langfristig rauchfrei zu bleiben.

Kostenübernahme für Raucherentwöhnungskurse

Wir unterstützen Sie finanziell bei der Teilnahme an Raucherentwöhnungskursen. Sie erhalten von uns eine Kostenübernahme bis zu 150 Euro pro Kurs (max. 300 Euro jährlich). Pro Jahr können Sie bis zu zwei Gesundheitskurse aus den Bereichen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Sucht zur Erstattung einreichen.

So finden Sie den passenden Kurs

Wählen Sie aus einer Vielzahl zertifizierter Angebote den Kurs, der am besten zu Ihnen passt – online oder vor Ort.

Erstattung der Kursgebühren

Wenn Sie an mindestens 80% der Kurseinheiten teilgenommen haben, erhalten Sie von Ihrem Kursleiter eine Teilnahmebescheinigung. Reichen Sie diese ganz einfach bei uns ein und wir erstatten Ihnen den Kursbetrag bis zu 150 Euro zurück.

Zusätzliche Unterstützung durch Arzneimittel

Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir die Kosten für Arzneimittel zur Raucherentwöhnung – z. B. bei schwerer Tabakabhängigkeit und gleichzeitiger Teilnahme an einem anerkannten Tabakentwöhnungsprogramm.

Was sind Arzneimittel zur Raucherentwöhnung?

Arzneimittel zur Tabakentwöhnung helfen Ihnen, den Rauchstopp zu erleichtern, indem sie das Verlangen nach Nikotin verringern und Entzugssymptome lindern. Sie können Nikotinpräparate oder Vareniclin-Tabletten erhalten.

Nikotinpräparate gibt es in verschiedenen Formen:

  • Kaugummis
  • Lutschtabletten
  • Pflaster zum Aufkleben
  • Mundspray.

Nikotinpräparate können miteinander kombiniert werden (z. B. Nikotin-Pflaster und -Kaugummis), dürfen aber nicht zusammen mit Vareniclin verordnet werden.

Übernimmt die IKK Südwest die Kosten für die Arzneimittel?

Ja, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihr Arzt stellt die Diagnose einer schweren Tabakabhängigkeit, wenn Sie z.B. einen Punktwert von 6 oder mehr im Fagerström-Test erreichen oder trotz bestehender gesundheitlicher Risiken (z.B. COPD, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen) nicht mit dem Rauchen aufhören können.
  • Sie nehmen an einem zertifizierten Tabakentwöhnungsprogramm teil (online oder vor Ort).

Die Verordnung erfolgt über Kassenrezepte. Es fällt lediglich die übliche Zuzahlung für Arzneimittel an.

Wichtiger Hinweis:
Sollte die Rauchstopp-Therapie nicht erfolgreich sein oder es zu einem Rückfall kommen, ist eine erneute Verordnung von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung frühestens nach drei Jahren möglich.

Wie können Sie Arzneimittel zur Raucherentwöhnung erhalten?

  • Ärztliches Gespräch: Lassen Sie sich untersuchen und erfahren Sie, ob eine schwere Tabakabhängigkeit vorliegt. Ihr Arzt prüft dann, ob Nikotinpräparate oder Vareniclin für Sie geeignet sind.
  • Anmeldung zu einem Tabakentwöhnungsprogramm: Wählen Sie ein zertifiziertes Tabakentwöhnungsprogramm.
  • Kassenrezept erhalten: Nach Bestätigung Ihrer Teilnahme kann Ihr Arzt das passende Arzneimittel auf Kassenrezept verordnen.

Gut zu wissen:
Es ist nicht nötig, die Arzneimittel im Voraus bei uns zu beantragen – das Kassenrezept genügt.

Ihre Leistungen im Überblick:

  • Kostenübernahme für Arzneimittel zur Raucherentwöhnung (Nikotinpräparate oder Vareniclin) auf Kassenrezept bei schwerer Tabakabhängigkeit und Teilnahme an einem Tabakentwöhnungsprogramm.
  • Die Arzneimittel müssen nicht im Voraus beantragt werden – das Kassenrezept genügt.
  • Sollte die Therapie nicht erfolgreich sein, erhalten Sie frühestens nach drei Jahren erneut Arzneimittel zur Tabakentwöhnung.

Haben Sie Fragen?

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder wenden Sie sich an Ihren persönlichen Kundenberater, wenn Sie weitere Informationen benötigen.