Pauschalförderung

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Für regelmäßige, laufende Kosten der Selbsthilfearbeit können Förderungen beantragt werden. Darunter fallen zum Beispiel Miete, Porto, Telefonkosten, Büroausstattung, Pflege der Internetseite, Flyer, Fortbildungen und Schulungen, die auf die Befähigung zur Verbandsarbeit und der administrativen Tätigkeit abzielen. Auf Basis eines gemeinsamen Fonds, in den alle gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Beitrag einzahlen, werden Selbsthilfeeinrichtungen im Rahmen der Pauschalförderung unterstützt. Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich dabei zur „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland“ zusammengeschlossen, um gemeinsam über die Anträge der Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und der Kontaktstelle zu entscheiden. An der Beratung über die Vergabe der Fördermittel werden ebenso Vertreter der Selbsthilfe beteiligt. Die Federführung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung übernimmt ab dem 01.01.2023 die IKK Südwest im Saarland. In Rheinland-Pfalz können die Anträge bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland eingereicht werden.

Die Fördermittel können von regionalen Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen der Selbsthilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen beantragt werden.

Hinweise

Rheinland-Pfalz:
Antragsfrist bis zum 31.01.2024
verlängerte Antragsfrist bis zum 29.02.2024 (für Selbsthilfegruppen)

Saarland:
Antragsfrist bis zum 31.01.2024

Anträge zur kassenübergreifenden Pauschalförderung im Saarland

Anträge zur kassenübergreifenden Pauschalförderung in Rheinland-Pfalz

Anträge finden Sie hier.

Antragstelle im Saarland:

Foto Ankner
Angelina AnknerReferat Gesundheitsförderung06 51/99 98-2824E-Mail

Antragstelle in Rheinland-Pfalz:

Gisela StichlerReferat Gesundheitsförderung 02 61 /39 04-240E-Mail