Impfungen als Prävention vor gefährlichen Erkrankungen

Siegel von Focus Money mit der Auszeichnung hervorragende Zusatzleistungen für die IKK Südwest

Schutzimpfungen sind ein wichtiger Bestandteil der Prävention vor gefährlichen Erkrankungen. Nicht nur der Einzelne, auch die Gesamtbevölkerung profitiert von einem umfassenden Impfschutz, denn so können Epidemien verhindert werden. Versicherte der IKK Südwest können mit ihrer Gesundheitskarte oder im Rahmen der Kostenübernahme eine Vielzahl von Schutzimpfungen in Anspruch nehmen. Auch auf Reisen sind Sie mit der IKK Südwest bestens geschützt: Über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehend erstatten wir die Kosten für medizinisch notwendige Reiseschutzimpfungen, wie zum Beispiel Hepatitis A und B. Für alle von der STIKO empfohlenen Reiseschutzimpfungen zusammen erfolgt eine Erstattung von bis zu 300 Euro pro Versicherten und Kalenderjahr (inklusive der ärztlichen Leistung).

Fragen und Antworten zu Impfungen

Impfungen gehören zu den wirksamsten Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Schutzimpfungen haben nicht nur eine Wirkung auf die geimpften Personen selbst, sondern können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung schützen (Herdenimmunität), da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern.

Manche Menschen können beispielsweise wegen ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes nicht geimpft werden. Sie sind darauf angewiesen, dass die Menschen in ihrem Umfeld geimpft sind und ihnen dadurch Schutz vor einer Infektionskrankheit bieten. Sind genügend Menschen geimpft, kann eine weitere Ausbreitung von Infektionskrankheiten effektiv verhindert werden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Expertengremium am Robert-Koch-Institut und ent­wickelt Impfempfehlungen für Deutsch­land. Die Empfehlungen beinhalten unter anderem den Impf­kalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts können Sie sich den aktuellen Impfkalender anschauen und downloaden.

Für Erwachsene wird eine Impfung gegen folgende Infektionskrankheiten empfohlen:

  • Diphtherie
  • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis): in Risikogebieten
  • Gürtelrose (Herpes Zoster)
  • Grippe (Influenza)
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Kinderlähmung (Polio)
  • Masern
  • Pneumokokken
  • Röteln
  • Wundstarrkrampf (Tetanus)

Für Kinder und Jugendliche wird eine Impfung gegen folgende Infektionskrankheiten empfohlen:

  • Diphtherie
  • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis): in Risikogebieten
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Hepatitis B, bis 17 Jahre
  • Humane Papillomviren (HPV)
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Kinderlähmung (Polio)
  • Masern
  • Meningokokken
  • Mumps
  • Röteln
  • Rotaviren
  • Pneumokokken
  • Windpocken (Varizellen)
  • Wundstarrkrampf (Tetanus)

Nehmen Sie Ihren Impfpass oder den Ihres Kindes mit zur nächsten Untersuchung bei Ihrem Hausarzt. Dort können Sie Ihren Impfstatus unkompliziert überprüfen und sich zu notwendigen Impfungen beraten lassen.

Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von der IKK Südwest erstattet. Die Leistungen können Sie unter Vorlage Ihrer Gesundheitskarte bei Ihrem Arzt in Anspruch nehmen.

Die IKK Südwest erstattet über die Empfehlungen der STIKO hinaus, gegen Vorlage der Rechnung, Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, unter anderem:

  • Grippeschutz (Influenza) mit einem Impfstoff mit aktueller, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Antigenkombination, auch für Personen unter 60 Jahren
  • Humane Papillomviren (HPV) für Frauen, Jungen und Männer, ohne Altersbeschränkung
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) auch außerhalb der FSME-Risikogebiete
  • Herpes-Zoster-Impfung

Auch auf Reisen sind Sie mit der IKK Südwest bestens geschützt: Über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus, erstatten wir die Kosten für von der STIKO empfohlenen Reiseschutzimpfungen. Dazu gehören:

  • Cholera
  • FSME
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken
  • Tollwut
  • Typhus

Für alle Reiseschutzimpfungen zusammen erfolgt eine Erstattung von bis zu 300 Euro pro Versicherten und Kalenderjahr (inklusive der ärztlichen Leistung).

Am 1. März 2020 trat das sogenannte Masernschutzgesetz in Deutschland in Kraft. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in Kita, Kindergarten oder Schule die von der STIKO empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen oder medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind).

­­Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Sie verlaufen zumeist schwer und ziehen Komplikationen und Folgeerkrankungen nach sich. Es handelt sich, anders als verbreitet angenommen, nicht um eine harmlose Erkrankung. Zur Prävention stehen gut verträgliche hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln.

Unter www.masernschutz.de finden Eltern, Beschäftigte in den betroffenen Einrichtungen sowie Leitungen und Ärzteschaft praktische Informationen zum Masernschutzgesetz.

Hinweis

Einige Impfungen können Symptome hervorrufen, die der Krankheit in abgeschwächter Form ähneln, vor der die Impfung später schützt. Lassen Sie sich dazu in jedem Fall von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten.

Eine Frau zieht auf einem Flughafen einen gelben Koffer hinter sich

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Auf unserer Fachseite zu Reiseschutzimpfungen können Sie sich informieren, welche Reiseschutzimpfungen wir erstatten.

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